Kollektivarbeitsrecht
CASTEGNARO berät ihre Klienten über die Regelungen, denen die Organe zur sozialen Konzertierung in den Unternehmen, die Personalvertretungen, die Betriebsräte und die europäischen Betriebsräte unterliegen. Auch bei der Aushandlung und Ausarbeitung von Kollektivverträgen beraten und unterstützen wir unsere Klienten. Außerdem übernehmen wir für unsere Klienten gerichtliche Verfahren in Zusammenhang mit Sozialwahlen.
Die Kanzlei berät und unterstützt ihre Klienten bei Einzel- oder Kollektivverhandlungen im Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen (Massenentlassungen, Unternehmensschließungen), dem Übergang von Unternehmen infolge Fusion, Aufspaltung oder Erwerb sowie Outsourcing.
